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Angefragter Suchbegriff: Betreutes Wohnen
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Vom betreuten Wohnen spricht man, wenn - wie z.B. bei einem Altenheimvertrag - der Vermieter / Betreiber nicht allein Wohnraum zur Verfügung stellt, sondern auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Es handelt sich dabei um besondere Wohnformen bzw. Â
Wenn Wohnraum tatsächlich nur zusammen mit Betreuungsleistungen oder Pflegeleistungen vermietet wird, gelten besondere Regelungen. Es gibt für solche kombinierten Vertragsverhältnisse ein besonderes Gesetz, das Wohnungs- und
Die Leitung eines Pflegeheims kann gegen Angehörige, Besuchern eines Heimbewohners kein Hausverbot verhängen, ohne dafür einen wichtigen Grund anzugeben. Bewohner eines Pflegeheims haben das Selbstbestimmungs- und auch das Hausrecht in