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Angefragter Suchbegriff: Betreutes Wohnen

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Vom betreuten Wohnen spricht man, wenn - wie z.B. bei einem Altenheimvertrag - der Vermieter / Betreiber nicht allein Wohnraum zur Verfügung stellt, sondern auch Pflege- und Betreuungsleistungen.  Es handelt sich dabei um besondere Wohnformen bzw.  

Wenn Wohnraum tatsächlich nur zusammen mit Betreuungsleistungen oder Pflegeleistungen vermietet wird, gelten besondere Regelungen. Es gibt für solche kombinierten Vertragsverhältnisse ein besonderes Gesetz, das Wohnungs- und

Die Leitung eines Pflegeheims kann gegen Angehörige, Besuchern eines Heimbewohners kein Hausverbot verhängen, ohne dafür einen wichtigen Grund anzugeben. Bewohner eines Pflegeheims haben das Selbstbestimmungs- und auch das Hausrecht in